
Seit dem 1. März 2019 gibt es neue Konditionen für den individuellen Bildungsscheck NRW.
Der individuelle Bildungsscheck ist nun allen Erwerbtätigen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (s.u.) zugänglich.
Neben den Selbstständigen sind nun auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst berechtigt, einmal im Jahr gefördert zu werden.
Die Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen entfällt für den Zugang zum individuellen Bildungsscheck.
Die Förderung von Betrieben durch den betrieblichen Bildungsscheck bleibt weiterhin auf eine Unternehmens- größe bis maximal 249 Mitarbeitende beschränkt.
Was wird gefördert?
• Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung
und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen
• neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte
Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning
• innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im
betrieblichen Zugang
Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken, Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Ebenso können Nachqualifizierungen für die volle Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen bezuschusst werden.
• Sie wohnen oder arbeiten in NRW und sind beschäftigt
oder selbständig
• Studierende und Auszubildende sind ausgeschlossen
• Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt zwischen 20.000,-
und 40.000,- bzw. bei gemeinsam Veranlagten
zwischen 40.000,- und 80.000,- EUR
• Der Bildungsscheck kann jährlich beantragt werden
• Den Eigenanteil trägt der/die Empfänger/in
(vgl. betrieblicher Zugang)
Betriebe mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Arbeitsstätte in NRW) können in jedem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten beantragen. In diesem Fall übernimmt der Betrieb den Eigenanteil. Eine Einkommensgrenze gibt es hier nicht.
Die Förderhöhe
beträgt 50 % der Kurskosten bis maximal 500,- Euro, sowohl im individuellen als auch betrieblichen Zugang.
Weitere Informationen:
www.weiterbildungsberatung.nrw
www.bildungsscheck.nrw.de
Flyer Bildungsscheck
Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende Beratung voraus.
Der Berufliche Weiterbildungsverbund Bielefeld (BWB) e.V. ist eine anerkannte Beratungsstelle.
Vereinbaren Sie gern einen Termin: 0521 62774 oder info@bwb-bielefeld.de

